Akademische Richtlinien
Stand: 5. September 2026 · Version 1.0
Entwurf zur Prüfung durch die Studienleitung. Die belegten Abschlussanforderungen werden nachstehend von den neu vorgeschlagenen Regeln unterschieden.
Belegte Abschlussanforderungen
Das zweijährige Studium führt zum kirchlichen Absolutorium des Thomasianums. Die vorliegenden Studienunterlagen verlangen regelmäßige aktive Teilnahme, eine positiv bewertete betreute Abschlussarbeit von mindestens 30 Seiten nach wissenschaftlichen Standards und ein bestandenes Colloquium vor dem Kollegium der Lehrenden. Dies ist keine Zusage staatlicher Akkreditierung oder eines akademischen Grades. Die praktische pastorale Ausbildung an der P.-Wolfgang-Kunicki-Akademie ist davon getrennt.
Vorgeschlagen: eigenständiges Arbeiten
Reichen Sie eigene Arbeit ein. Kennzeichnen Sie wörtliche Zitate und weisen Sie auch sinngemäß übernommene Gedanken nach. Erfundene Quellen, Daten oder Erfahrungen, unerlaubte Zusammenarbeit, das Einreichen fremder Arbeiten und nicht genehmigte Mehrfacheinreichungen sind mit akademischer Redlichkeit unvereinbar. Gemeinsam lernen ist erwünscht; gemeinsam erstellte Prüfungsleistungen benötigen eine ausdrückliche Erlaubnis.
Vorgeschlagen: verantwortlicher Einsatz von KI
Für jede Prüfungsleistung gilt die ausdrücklich mitgeteilte Regel zur KI-Nutzung. Fehlt eine Regel, holen Sie vor der Nutzung generativer KI eine schriftliche Klärung ein. KI darf weder Ihre eigene theologische Urteilsbildung ersetzen noch zur Verschleierung fremder Urheberschaft dienen. Bei erlaubter Nutzung nennen Sie Werkzeug, Zweck und Umfang und erläutern, welche Teile Sie selbst geprüft und überarbeitet haben. Überprüfen Sie Zitate und Literatur am Original; eine KI-Ausgabe ist kein Beleg für eine Quelle. Geben Sie keine personenbezogenen, seelsorglich vertraulichen oder geschützten Prüfungsunterlagen in externe KI-Dienste ein.
Vorgeschlagen: transparente und faire Bewertung
Aufgabenstellung, Bewertungskriterien, Hilfsmittel, Fristen und Regeln für Wiederholung oder Verspätung sollen vor Beginn mitgeteilt werden. Besprechen Sie Barrieren oder besondere Bedürfnisse frühzeitig vertraulich mit der Studienleitung. Ein Verdacht auf einen Verstoß soll anhand konkreter Anhaltspunkte geprüft werden; Betroffene erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein KI-Erkennungswert allein soll keinen Verstoß begründen. Entscheidungen sollen begründet werden und eine Überprüfung ermöglichen. Zuständigkeiten, Fristen und mögliche Folgen bedürfen noch der Freigabe durch die Studienleitung.